Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kommune – teilweise mit Mitteln des Bundes und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – bei Investitionsvorhaben im Bereich der öffentlichen Tourismusinfrastruktur, die einen starken und nachhaltigen Impuls für die Entwicklung des Tourismus erwarten lassen und von besonderer regionaler Bedeutung sind. Sie bekommen die Förderung für Investitionen in Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt jedoch höchstensEUR5 Millionen je Vorhaben. Das Investitionsvolumen muss bei betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Bitte beachten Sie: Für Projekte, die mitEFRE-Mitteln gefördert werden (Tourismus 4.0, touristische Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien), gilt ein zweistufiges Antragsverfahren. In der 1. Stufe reichen Sie im Rahmen von Förderaufrufen Ihren Projektvorschlag bitte zu bestimmten Fristen ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)