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💰 Zuschuss

Landesförderprogramm im Rahmen desEFRE2021–2027 „Implementierung betrieblicher Innovationen“ (IBI-EFRE)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 10%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
beratung@isb.rlp.de
📞
06131 61721333
🔗
isb.rlp.de
🔗
kundenportal.isbrlp-online.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Einführung betrieblicher Innovationen in Ihrem Betrieb. Sie bekommen die Förderung für Investitionen zur Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für der förderfähigen Investitionskosten, jedoch höchstensEUR5 Millionen. Für den Teil Ihres förderfähigen Investitionsvolumens, der den Betrag vonEUR10 Millionen übersteigt, bekommen Sie abweichend einen Zuschuss von maximal von 5 Prozent. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt für Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ausschließlich über das elektronische Kundenportal an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Beherbergungsbetriebe, mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
•Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen folgender Wirtschaftszweige:
•Nicht gefördert werden außerdem
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von einer Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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beratung@isb.rlp.de
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06131 61721333
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