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💰 Zuschuss

Förderung der Investitionen für die Reaktivierung oder Ertüchtigung von nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen außerhalb des Rheinland-Pfalz-Taktes (VV NE-Bahnen)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 85%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@mwvlw.rlp.de
📞
06131 160
📞
06131 162100

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftMobilität & Logistik

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen an öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen ohne tägliche Personennahverkehre im Rheinland-Pfalz-Takt, die von nicht bundeseigenen Eisenbahnen betrieben werden. Sie bekommen die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie erhalten bei Gesamtmaßnahmen einen Zuschuss bis zu 85 Prozent, bei Einzelmaßnahmen bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Die Maßnahme darf noch nicht begonnen sein (Teil I Nr. 1.3 und Teil II Nr. 1.3 zu § 44Abs.1LHOderVV-LHO). Planungsleistungen nach Nummer 2.1.2 Satz 2 bleiben davon unberührt.
•4.2 Die Zuwendung darf nur gewährt werden, wenn der Antragsteller (vgl.Nummer 3) die wirtschaftliche und rechtliche Tragfähigkeit der Maßnahme über den Zeitraum der Zweckbindung (vgl.Nummer 7.1) nachw
•4.3 Der Antragsteller hat die zu der Eisenbahninfrastruktur gehörenden planfestgestellten Bahnflächen zu erwerben oder im Rahmen eines langlaufenden Pachtvertrags (mindestens für den Zweckbindungszeit

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@mwvlw.rlp.de
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