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💰 Zuschuss

Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) – ISB-Programme InnoTop und Innovationsgutschein

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 80%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
beratung@isb.rlp.de
📞
+49 6131 6172-1333
📞
021/1060
🔗
isb.rlp.de
🔗
isb.rlp.de
🔗
kundenportal.isb.rlp.de

Zielgruppen

forschungregional

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungForschung & EntwicklungIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen bei der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben), die hochinnovativ und mit einem erheblichen Realisierungsrisiko verbunden sind. Sie erhalten eine Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Sie können die Innovationsgutscheine und die Förderung für Durchführbarkeitsstudien undFuE-Vorhaben miteinander kombinieren. Die Teilvorhaben müssen dafür aufeinander aufbauen, jedes Teilvorhaben braucht ein abgegrenztes Teilthema. Eine Doppelförderung von Ausgaben muss ausgeschlossen sein. Sie können den Innovationsgutschein nur einmal im Kalenderjahr beantragen. Sie bekommen einen Zuschuss für die Umsetzung einer Durchführbarkeitsstudie oder einesFuE-Vorhaben erneut, wenn Sie den Verwendungsnachweis für das vorangegangene geförderte Vorhaben vorgelegt haben. Als großes Unternehmen dürfen Sie zudem in den 3 Jahren vor einer Antragstellung keine Mittel aus dem Einzelbetrieblichen Innovations- und Technologieförderprogramm Rheinland-Pfalz (InnoTop) erhalten haben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
•Vorrangig gefördert werden
•Große Unternehmen können bei der Durchführung vonFuE-Vorhaben oder Durchführbarkeitsstudien gefördert werden, wenn das Vorhaben von großer Bedeutung für das Land ist.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden.
Zum Antrag →Originalquelle ↗

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beratung@isb.rlp.de
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