Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland Pfalz
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch die Landeskurse „Sprachziel: Deutsch“. Sie bekommen die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der durchgeführten Unterrichtsstunden. Ihnen können Personal- und Sachkosten, Kosten für Kinderbetreuung, Kosten für sozialpädagogische Betreuung und für Verwaltungskosten bewilligt werden. Zusätzlich werden die Kosten einer kursabschließenden Sprachprüfung je nach erreichtem Level des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) mit einem Betrag von bis zuEUR180,00 je Teilnehmerin und Teilnehmer bezuschusst, sofern die Prüfung zu einem anerkannten Sprachzertifikat führt. Reichen Sie bitte Ihren Antrag jährlich bis zum 30.1. eines Jahres bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG