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💰 Zuschuss

Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

frauenjugendsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Unternehmen des Privatrechts mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung in Rheinland-Pfalz.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 60%

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz fördert Sie als Unternehmen mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der betrieblichen Weiterbildung Ihrer Beschäftigten. Sie bekommen die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Je Kalenderjahr können Sie maximalEUR30.000 bekommen. Sie bekommen keine Förderung, wenn die Gesamtkosten der Maßnahme unterEUR100,00 liegen (Bagatellgrenze). Sie bekommen auch keine Förderung für Reise-, Bewirtungs- und Übernachtungskosten der Weiterbildungsteilnehmenden. Richten Sie bitte Ihren Antrag spätestens 1 Monat vor Beginn der Weiterbildung elektronisch über das Onlineformular im EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG