Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 60%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Rheinland-Pfalz fördert Sie als Unternehmen mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der betrieblichen Weiterbildung Ihrer Beschäftigten. Sie bekommen die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Je Kalenderjahr können Sie maximalEUR30.000 bekommen. Sie bekommen keine Förderung, wenn die Gesamtkosten der Maßnahme unterEUR100,00 liegen (Bagatellgrenze). Sie bekommen auch keine Förderung für Reise-, Bewirtungs- und Übernachtungskosten der Weiterbildungsteilnehmenden. Richten Sie bitte Ihren Antrag spätestens 1 Monat vor Beginn der Weiterbildung elektronisch über das Onlineformular im EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG