Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland Pfalz
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Angebote Ihrer kommunalen oder verbandlichen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Sie erhalten eine Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder Verwaltungspauschale. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Die Förderung bei Verwaltungspauschalen für Jugendverbände besteht aus einem Grundbetrag und einem an der Zahl der geförderten Maßnahmen orientierten Zuschlag. Ihren Antrag richten Sie je nach Maßnahme an das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration oder an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Richtlinie Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG) Verwaltungsvorschri
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Familie