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💰 Zuschuss

Förderung des Baus von Sportanlagen (VV Sportanlagen-Förderung)

Ministerium des Innern und für Sport

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 40%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
🔗
add.rlp.de

Zielgruppen

internationalkultursozial

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Durchführung von Investitionsvorhaben zum Bau von Sportanlagen. Sie bekommen die Förderung für Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie Sanierungen folgender Anlagen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang der Maßnahme ab, bei nicht kommunalen Vorhaben beträgt sie normalerweise 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR75.000. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr Projekt bis zum 1.2. des laufenden Jahres über die Gemeinde bei der Kreisverwaltung oder in der kreisfreien Stadt bei der Stadtverwaltung zur Förderung im folgenden Haushaltsjahr an. Nach Aufnahme in den Jahresförderplan richten Sie im 2. Schritt Ihren Antrag an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Zweckverbände, juristische Personen mit kommunaler Beteiligung, gemeinnützige Sportverbände und -vereine sowie sonstige gemeinnützige Organisationen mi
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•3.1 Allgemeine Fördervoraussetzungen
•3.1.1 Zuwendungen sollen vorrangig gewährt werden, wenn die geplante Anlage in einem Grundzentrum oder einer Gemeinde höherer Zentralität gemäß den landesplanerischen Festlegungen liegt oder wenn ein
•3.1.2 Sportanlagen sollen in der Regel in wirtschaftlich vertretbarer Weise in Abmessung, Gliederung und Ausstattung den einschlägigen Wettkampfbedingungen der Sportfachverbände sowie denDIN-Vorschrif

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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add.rlp.de

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