Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland Pfalz
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Umsetzung von Vorhaben, die der Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund dienen. Sie erhalten eine Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte 4 bis 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Bitte beachten Sie: Antragsschluss für das laufende Jahr ist jeweils der 15.11.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG