Ministerium des Innern und für Sport
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Sportorganisation bei Ihren Aktivitäten zur Pflege des Verbands- und Vereinssports. Sie erhalten eine Grundförderung (pauschaler Aufwendungsersatz) und eine Projektförderung für Einzelmaßnahmen. In folgenden Bereichen werden Einzelmaßnahmen besonders gefördert: Der Bau von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen ist Gegenstand der Sportanlagen-Förderung, eines anderen Förderprogramms. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme. Damit die nötigen Mittel im Landeshaushalt veranschlagt werden können, müssen Sie als (Landes-)Sportbund dem Ministerium des Innern und für Sport spätestens bis zum 31.3. vorläufige Haushaltspläne (Soll-Zahlen) eines jeden Aufstellungsjahres vorlegen. Ihren Antrag auf Grund- und Projektförderung reichen Sie ebenfalls beim Ministerium ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)