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💰 Zuschuss

Sportförderrichtlinie

Ministerium des Innern und für Sport

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@mdi.rlp.de
📞
06131 160
📞
06131 163595
🔗
mdi.rlp.de

Zielgruppen

jugendkultursenioren

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinHandwerkIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Sportorganisation bei Ihren Aktivitäten zur Pflege des Verbands- und Vereinssports. Sie erhalten eine Grundförderung (pauschaler Aufwendungsersatz) und eine Projektförderung für Einzelmaßnahmen. In folgenden Bereichen werden Einzelmaßnahmen besonders gefördert: Der Bau von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen ist Gegenstand der Sportanlagen-Förderung, eines anderen Förderprogramms. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme. Damit die nötigen Mittel im Landeshaushalt veranschlagt werden können, müssen Sie als (Landes-)Sportbund dem Ministerium des Innern und für Sport spätestens bis zum 31.3. vorläufige Haushaltspläne (Soll-Zahlen) eines jeden Aufstellungsjahres vorlegen. Ihren Antrag auf Grund- und Projektförderung reichen Sie ebenfalls beim Ministerium ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt ist der Landessportbund Rheinland-Pfalze.V.oder sein Rechtsnachfolger.
•Begünstigte sind die dem Landessportbund angeschlossenen Sportorganisationen sowie die ihnen angehörenden Vereine.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Projekte und Maßnahmen
•Zuwendungen dürfen nur unter den in Teil I Nr. 1.2 und 1.3 zu § 44Abs.1LHOderVV-LHOgenannten Voraussetzungen bewilligt werden. Vor diesem Hintergrund kann eine Weiterleitung von Fördermitteln an einze

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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