Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt Selbsthilfegruppen von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder chronischer Krankheit und/oder deren Familienangehörigen. Sie bekommen die Förderung für den Aufbau und Erhalt der Selbsthilfegruppe auf örtlicher Ebene. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstensEUR400,00 pro Selbsthilfegruppe und Jahr. Richten Sie bitte Ihren Antrag über einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, über einen Landesbehindertenverband oder über die Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayerne.V.(LAG) bis spätestens 1.11. des Jahres, das dem Bewilligungszeitraum vorausgeht, an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG