Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Betriebe. Diese müssen von anerkannten Beratungsanbieterinnen und Beratungsanbietern durchgeführt werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf bis zu 90 Prozent der förderfähigen Beratungsausgaben, die Höchstgrenze liegt beiEUR80,00 pro Beratungsstunde. Die Gesamtförderung ist auf einen Höchstbetrag vonEUR1.500 je Beratungselement und Jahr begrenzt, die Bagatellgrenze liegt beiEUR225,00. Richten Sie bitte Ihren Antrag über Ihre Beratungsanbieterin oder Ihren Beratungsanbieter vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG