Ministerium des Innern und für Sport
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Rheinland-Pfalz fördert mit Unterstützung des Bundes Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung. Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen: Die Städtebauförderung besteht seit dem Programmjahr 2020 aus den Programmen Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Zuschuss. Die Höhe der Förderung hängt ab von Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften sowie dem Landesinteresse an der Ausführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) an das Ministerium des Innern und für Sport. Auf Vorschlag der ADD entscheidet das Ministerium des Innern und für Sport als Bewilligungsbehörde über die Aufnahme von Gesamtmaßnahmen und Einzelvorhaben in das Programm. Nach Bewilligung trifft die ADD anstelle der Bewilligungsbehörde alle weiteren Entscheidungen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)