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💰 Zuschuss

Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes (Fördergrundsätze – Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz)

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
Poststelle@SGDNord.rlp.de
📞
+49 261 120-0
📞
+49 261 120-2200
📞
00002/2011-001
🔗
mkuem.rlp.de

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes. Sie erhalten eine Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, dessen Höhe sich nach Ihrem Vorhaben richtet. Einflussfaktoren sind Die Mindestsumme der zuwendungsfähigen Ausgaben liegt beiEUR12.500 und der Mindestbetrag der Förderung beiEUR5.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse.
•Landkreise, kreisfreie Städte und deren Zusammenschlüsse können als zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Zuwendung an beauftragte Dritte weitergeben, wenn diese Maßnahmenträger sind.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•3.1 Die Maßnahmen müssen rechtlich zulässig, technisch einwandfrei, zweckmäßig und wirtschaftlich geplant sein. Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit hat der Zuwendungsempfänger darzulegen, dass unter d
•3.2 Abfallwirtschaftliche Maßnahmen müssen im Einklang mit der Abfallwirtschaftsplanung des Landes und mit dem Abfallwirtschaftskonzept des Entsorgungsträgers stehen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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