Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes. Sie erhalten eine Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, dessen Höhe sich nach Ihrem Vorhaben richtet. Einflussfaktoren sind Die Mindestsumme der zuwendungsfähigen Ausgaben liegt beiEUR12.500 und der Mindestbetrag der Förderung beiEUR5.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG