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💰 Zuschuss

EULLE–Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
DLR-Mosel@dlr.rlp.de
📞
06531 9560
📞
06531 956103
🔗
www.dlr.rlp.de
🔗
www.eler-eulle.rlp.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltHandelIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ – Nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen (VV EPLR EULLE). Sie erhalten die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Maßnahme bis zu 40 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben. Als Junglandwirtin und Junglandwirt bekommen Sie einen Bonus in Höhe von 10 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens, jedoch höchstens EUR 20.000. Ihr Investitionsvolumen muss zwischen EUR 20.000 und EUR 3 Millionen liegen. Die Obergrenze können Sie in der Förderperiode 2014 bis 2022 höchstens einmal ausschöpfen. Ihren Antrag reichen Sie bitte beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel ein. Die Auswahl der zu fördernden Anträge findet in sogenannten Auswahlverfahren an bestimmten festgelegten Terminen statt. Anträge für den Kauf von neuen Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft, die die Emissionen bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern oder die Umweltbelastungen durch Pflanzenschutzmittel reduzieren, können Sie nicht mehr stellen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäßKMU-Definition derEU.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Im Rahmen der Umsetzung des EPLR EULLE werden transparente und spezifizierte Projektauswahlkriterien und -verfahren (Nummer 9) für die jeweiligen Maßnahmen eingesetzt, um eine zielgerichtete Förde
•4.2 Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn und soweit
•a) das förderfähige Vorhaben vor Antragstellung noch nicht begonnen wurde,

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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DLR-Mosel@dlr.rlp.de
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