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💰 Zuschuss

EULLE–Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung (FID)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
DLR-Mosel@dlr.rlp.de
📞
06531 9560
📞
06531 956103
🔗
www.dlr.rlp.de
🔗
www.eler-eulle.rlp.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltHandelHandwerkIT & SoftwareLandwirtschaftTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen, wenn Sie zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit in nichtlandwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichen erschließen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ – Nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen (VV EPLR EULLE). Sie erhalten die Förderung unter anderem für Investitionen in Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 200.000. Sie können die Förderung ab einem Investitionsvolumen von EUR 10.000 erhalten. Ihren Antrag auf die Förderung reichen Sie bitte beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel ein. Die Auswahl der zu fördernden Anträge findet in sogenannten Auswahlverfahren an bestimmten festgelegten Terminen statt.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäßKMU-Definition derEUsowie Kooperationen.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Im Rahmen der Umsetzung des EPLR EULLE werden transparente und spezifizierte Projektauswahlkriterien und -verfahren (Nummer 9) für die jeweiligen Maßnahmen eingesetzt, um eine zielgerichtete Förde
•4.2 Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn und soweit
•a) das förderfähige Vorhaben vor Antragstellung noch nicht begonnen wurde,

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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DLR-Mosel@dlr.rlp.de
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