Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen, wenn Sie zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit in nichtlandwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichen erschließen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ – Nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen (VV EPLR EULLE). Sie erhalten die Förderung unter anderem für Investitionen in Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 200.000. Sie können die Förderung ab einem Investitionsvolumen von EUR 10.000 erhalten. Ihren Antrag auf die Förderung reichen Sie bitte beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel ein. Die Auswahl der zu fördernden Anträge findet in sogenannten Auswahlverfahren an bestimmten festgelegten Terminen statt.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG