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💰 Zuschuss

Wohnraumförderung– Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📞
020/0002-0401
🔗
isb.rlp.de

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen Sie als Eigentümerin und Eigentümer bei der Modernisierung und Instandsetzung Ihrer Wohnung. Die Förderung ist auf selbst genutztes Wohneigentum beschränkt und richtet sich an Haushalte, die sich aus eigener Kraft am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Darlehen, das normalerweise im Nachrang abgesichert wird. Die Höhe des Darlehens beträgt für einen 4-Personen-Haushalt bis zuEUR100.000, für jedes weitere Haushaltsmitglied könnenEUR5.000 hinzukommen. Das Darlehen ist auf Ihre förderfähigen Investitionskosten begrenzt. Für das Darlehen können Sie eine Landesbürgschaft in Höhe von 80 Prozent für den Förderzeitraum beantragen. Als Haushalt mit geringerem Einkommen können Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss bekommen. Dessen Höhe liegt je nach Einkommen bei bis zu 15 Prozent oder bis zu 5 Prozent des Darlehens und erhöht sich bei Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über die örtlich zuständige Stadt- beziehungsweise Kreisverwaltung an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer oder sonstige dinglich Nutzungsberechtigte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen nach Paragraf 13 Absatz 2 Landeswohnraumfö
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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020/0002-0401
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