Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen Sie als Eigentümerin und Eigentümer bei der Modernisierung und Instandsetzung Ihrer Wohnung. Die Förderung ist auf selbst genutztes Wohneigentum beschränkt und richtet sich an Haushalte, die sich aus eigener Kraft am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Darlehen, das normalerweise im Nachrang abgesichert wird. Die Höhe des Darlehens beträgt für einen 4-Personen-Haushalt bis zuEUR100.000, für jedes weitere Haushaltsmitglied könnenEUR5.000 hinzukommen. Das Darlehen ist auf Ihre förderfähigen Investitionskosten begrenzt. Für das Darlehen können Sie eine Landesbürgschaft in Höhe von 80 Prozent für den Förderzeitraum beantragen. Als Haushalt mit geringerem Einkommen können Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss bekommen. Dessen Höhe liegt je nach Einkommen bei bis zu 15 Prozent oder bis zu 5 Prozent des Darlehens und erhöht sich bei Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über die örtlich zuständige Stadt- beziehungsweise Kreisverwaltung an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)