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💰 Zuschuss

Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

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Förderquote

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Eigenanteil

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Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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wohnraum@isb.rlp.de
📞
+49 6131 6172-1991
📞
+49 6131 6172-1376
📞
022/0003-0401
🔗
isb.rlp.de

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Modernisierung (einschließlich einer klimagerechten Modernisierung) von vermietetem Wohnraum für Haushalte, die sich aus eigener Kraft am Markt nicht angemessen versorgen können. Sie erhalten die Förderung für folgende Bau- und Modernisierungsmaßnahmen: Sie erhalten die Förderung als Darlehen und Tilgungszuschuss. Die Höhe des Darlehens beträgt maximalEUR140.000 und bei einer klimagerechten ModernisierungEUR175.000 je Wohnung. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR5.000 je Wohnung. Für das Darlehen können Sie eine Landesbürgschaft in Höhe von 80 Prozent beantragen. Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt bis zu 25 Prozent des Darlehens und erhöht sich bei Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonstige dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Bei Bauvorhaben, die mitISB-Darlehen in Höhe von mehr als 500.000EURgefördert werden, ist durch ein gut sichtbar angebrachtes Hinweisschild an der Baustelle auf die Förderung durch den Bund und das La

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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