Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Modernisierung (einschließlich einer klimagerechten Modernisierung) von vermietetem Wohnraum für Haushalte, die sich aus eigener Kraft am Markt nicht angemessen versorgen können. Sie erhalten die Förderung für folgende Bau- und Modernisierungsmaßnahmen: Sie erhalten die Förderung als Darlehen und Tilgungszuschuss. Die Höhe des Darlehens beträgt maximalEUR140.000 und bei einer klimagerechten ModernisierungEUR175.000 je Wohnung. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR5.000 je Wohnung. Für das Darlehen können Sie eine Landesbürgschaft in Höhe von 80 Prozent beantragen. Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt bis zu 25 Prozent des Darlehens und erhöht sich bei Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG