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💰 Zuschuss

Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
wohnraum@isb.rlp.de
📞
06131 61721991
📞
06131 61721376
🔗
isb.rlp.de

Zielgruppen

behindertesozial

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen Sie als Investorin und Investor bei der Schaffung von klimagerechten Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Studierende oder Auszubildende sowie ältere oder behinderte Menschen. Sie erhalten eine Förderung für Sie erhalten die Förderung als Darlehen, Zusatzdarlehen und Tilgungszuschuss. Die Höhe des Grunddarlehens für Neubauten berechnet sich aus Je Quadratmeter Wohnfläche liegt der Darlehensbetrag in Gemeinden der Fördermietenstufen 1 bis 7 zwischenEUR1.850 undEUR3.250. Bei Umbau, Umwandlung, Ausbau oder Erweiterung wird Ihnen der Fördersatz nur anteilig gewährt. Für den Ausbau erhalten Sie 50 Prozent, für Umwandlung und Umbau 70 Prozent, für die Erweiterung 90 Prozent der Fördersätze des Grunddarlehens. Daneben können Sie für folgende Baumaßnahmen ein Zusatzdarlehen pro Wohnung bekommen: Für das Darlehen können Sie eine Landesbürgschaft in Höhe von bis zu 80 Prozent beantragen. Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren, die entsprechende Wohnformprojekte planen. Dies können zum Beispiel Unternehmen und Privatpersonen sein.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Bei Bauvorhaben, die mitISB-Darlehen in Höhe von mehr als 500.000EURgefördert werden, ist durch ein gut sichtbar angebrachtes Hinweisschild an der Baustelle auf die Förderung durch den Bund und das La

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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