Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung bei der Bereitstellung von klimagerechten Individualwohnheimplätzen, Mehrpersonenwohnheimplätzen und Eltern-Kind-Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende zu sozial verträglichen Mietpreisen. Mit demISB-Darlehen Bau von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen erhalten Sie die Förderung für Mit demISB-Darlehen Modernisierung von Studierendenwohnheimen erhalten Sie die Förderung für Darüber hinaus können Sie die Förderung auch für den Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an Wohnheimplätzen in bestehenden Studierendenwohnheimen bekommen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen und als Tilgungszuschuss. ISB-Darlehen Bau von Studierendenwohnheimen: ISB-Darlehen Modernisierung von Studierendenwohnheimen: Erwerb von Belegungsrechten: Für die Darlehen können Sie eine Landesbürgschaft in Höhe von 80 Prozent für den Förderzeitraum beantragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG