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💰 Zuschuss

Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“ (Studierenden- und Auszubildendenwohnheime)

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
wohnraum@isb.rlp.de
📞
06131 61721991
📞
06131 61721899
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isb.rlp.de
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isb.rlp.de

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung bei der Bereitstellung von klimagerechten Individualwohnheimplätzen, Mehrpersonenwohnheimplätzen und Eltern-Kind-Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende zu sozial verträglichen Mietpreisen. Mit demISB-Darlehen Bau von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen erhalten Sie die Förderung für Mit demISB-Darlehen Modernisierung von Studierendenwohnheimen erhalten Sie die Förderung für Darüber hinaus können Sie die Förderung auch für den Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an Wohnheimplätzen in bestehenden Studierendenwohnheimen bekommen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen und als Tilgungszuschuss. ISB-Darlehen Bau von Studierendenwohnheimen: ISB-Darlehen Modernisierung von Studierendenwohnheimen: Erwerb von Belegungsrechten: Für die Darlehen können Sie eine Landesbürgschaft in Höhe von 80 Prozent für den Förderzeitraum beantragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Zielgruppen

jugendsozial

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Bei Bauvorhaben, die mitISB-Darlehen in Höhe von mehr als 500.000EURgefördert werden, ist durch ein gut sichtbar angebrachtes Hinweisschild an der Baustelle auch darauf hinzuweisen, dass neben der För

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmen

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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wohnraum@isb.rlp.de
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