Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen Sie als Privatperson beim Bau oder Kauf von Wohneigentum zur Selbstnutzung, wenn Sie sich aus eigener Kraft am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Die Förderung gliedert sich in 2 Schwerpunkte. Sie erhalten Die Förderung gilt für eine Wohnung, die Sie selbst nutzen, entweder eine abgeschlossene Wohnung in einem Gebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen oder eine Eigentumswohnung. ISB-Darlehen „Wohneigentum“: ISB-Darlehen „Erwerb von Genossenschaftsanteilen“: Für die Darlehen in beiden Förderschwerpunkten können Sie eine Landesbürgschaft in Höhe von bis zu 80 Prozent für den Förderzeitraum beantragen. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Baubeginn beziehungsweise höchstens 2 Monate nach Abschluss Ihres Kaufvertrags über die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG