Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer beim Schutz bedrohter oder gefährdeter Tier-, Pflanzen-, Vogelarten und Lebensräume in festgelegten Gebieten des Landes. Sie erhalten die Förderung, wenn Sie Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art Ihres Vorhabens zwischenEUR750,00 undEUR2.500 pro Hektar. Die Bagatellgrenze liegt im Fall eines Nutzungsverzichts beiEUR2.500 und im Fall von Lichtstellung beiEUR5.000 je Antrag. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das für Sie zuständige Forstamt.
Richtlinie Richtlinie zur Förderung von Naturschutzmaßnahmen im Wald Verwaltungsvorschrift
Verwaltungsvorschrift über den Vollzug der Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) vom 20