Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Investitionen in Glasfaserleitungen zur Anbindung von öffentlichen Schulen, Plankrankenhäusern und Rathäusern an das Internet. Darüber hinaus fördert der Freistaat in Plankrankenhäusern auch den Aufbau drahtloser lokaler Funknetze (WLAN). Sie bekommen die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, die überwiegend dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zuzurechnen sind, erhalten 90 Prozent. Sie bekommen je öffentlicher Schule oder Krankenhaus bei der FTTB-Förderung maximalEUR50.000 – in besonderen FällenEUR60.000. Bei derWLAN-Förderung ist der Förderbetrag aufEUR5.000 begrenzt. Für die FTTB-Erschließung der Rathäuser können Sie maximalEUR20.000 je Gemeinde/Bezirk erhalten. Eine Aufstockung aufEUR50.000 ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Bagatellgrenzen betragen bei der Richten Sie Ihren Antrag bitte vorzugsweise per E-Mail an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Richtlinie Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schule