Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Glasfaseranschlüsse undWLANfür öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR)

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
im Freistaat Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
5.1 Eine FTTB-Förderung wird nur gewährt, sofern sichergestellt ist, dass eine durchgängige Glasfaserinfrastruktur bis zum Gebäude entsteht.
5.2 Eine FTTB-Förderung nach dieser Richtlinie ist ausgeschlossen,

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Investitionen in Glasfaserleitungen zur Anbindung von öffentlichen Schulen, Plankrankenhäusern und Rathäusern an das Internet. Darüber hinaus fördert der Freistaat in Plankrankenhäusern auch den Aufbau drahtloser lokaler Funknetze (WLAN). Sie bekommen die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, die überwiegend dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zuzurechnen sind, erhalten 90 Prozent. Sie bekommen je öffentlicher Schule oder Krankenhaus bei der FTTB-Förderung maximalEUR50.000 – in besonderen FällenEUR60.000. Bei derWLAN-Förderung ist der Förderbetrag aufEUR5.000 begrenzt. Für die FTTB-Erschließung der Rathäuser können Sie maximalEUR20.000 je Gemeinde/Bezirk erhalten. Eine Aufstockung aufEUR50.000 ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Bagatellgrenzen betragen bei der Richten Sie Ihren Antrag bitte vorzugsweise per E-Mail an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG