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💰 Zuschuss

Förderung von waldpädagogischen Veranstaltungen

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
walderlebniszentrum@wald-rlp
📞
06131 884267900
📞
06724 60369929
🔗
www.wald.rlp.de

Zielgruppen

jugend

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als zertifizierte Waldpädagogin und zertifizierten Waldpädagogen bei der Durchführung von Maßnahmen zur waldbezogenen Umwelt- und Nachhaltigkeitsbildung in Rheinland-Pfalz. Sie bekommen die Förderung für waldpädagogische Veranstaltungen, die Sie für Kinder und Jugendliche im Wald durchführen. Ihre Bildungsmaßnahmen können auch Teil einer Veranstaltungsreihe wie einer Projektwoche sein. Sie bekommen die Förderung als pauschalen Zuschuss. Die Höhe der Pauschale beträgt EUR 100,00 je Veranstaltung. Der Zuschuss muss mindestens EUR 300,00 betragen (Bagatellgrenze). Das heißt, Sie müssen mindestens 3 Veranstaltungen durchführen, bevor Sie einen Antrag auf Förderung stellen können. Richten Sie bitte Ihren Antrag bitte an das Forstamt Soonwald, Walderlebniszentrum, Geschäftsstelle Zertifikat Waldpädagogik.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind freiberuflich, neben- und ehrenamtlich tätige, natürliche Personen, die das Zertifikat Waldpädagogik erfolgreich absolviert haben und berechtigt sind, den Titel zertifizierter W
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind
•Gefördert werden waldpädagogische Veranstaltungen (Bildungsveranstaltungen im Lebensraum Wald als Beitrag zu einer Bildung für nachhaltige Entwicklung), welche von zertifizierten Waldpädagoginnen und
•Förderfähig sind Veranstaltungen, die sich an Kinder und Jugendliche richten, mit einer Mindestdauer von zwei zeitstunden. Längere Pausen sowie Zeiten der Vor- und Nachbereitung werden hierbei nicht b

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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walderlebniszentrum@wald-rlp
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06131 884267900
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06724 60369929
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www.wald.rlp.de

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