Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei der Herrichtung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende. Sie erhalten eine Förderung für Baumaßnahmen, durch die ein Gebäude ganz oder teilweise als Wohnraum nutzbar wird. Sie bekommen die Förderung als Darlehen und als Tilgungszuschuss. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 1.150 je Quadratmeter förderungsfähiger Wohnfläche, die Höhe des Tilgungszuschusses bis zu 25 Prozent des Darlehens. Das ISB-Darlehen wird durch das Land Rheinland-Pfalz bis zu 80 Prozent verbürgt. Richten Sie bitte Ihren Antrag an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)