Förderbetrag
—
Förderquote
bis 70%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an Ihrem kleinen und mittleren Unternehmen. Voraussetzung ist, dass die Beteiligung ohne eine solche Garantie nicht zustande käme. Gefördert werden Beteiligungen, die ein nachhaltig wettbewerbsfähiges Unternehmen schaffen oder sichern und die die Eigenkapitalbasis eines Unternehmens stärken oder dessen Finanzverhältnisse konsolidieren. Sie können mit der Beteiligung vor allem folgende Vorhaben finanzieren: Die Garantie deckt bis zu 70 Prozent der Summe, mit der die Kapitalbeteiligungsgesellschaft sich an Ihrem Unternehmen beteiligt, und der vertraglich vereinbarten und nicht erbrachten Entgeltansprüche der Kapitalbeteiligungsgesellschaft aus der Beteiligung für maximal 1 Jahr. Die mögliche Beteiligungssumme darf normalerweiseEUR1,5 Millionen je Beteiligungsnehmerin und Beteiligungsnehmer nicht übersteigen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Beteiligung bis zuEUR2,5 Millionen betragen. Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Bürgschaftsbank Rheinland-PfalzGmbH.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bürgschaften für Leasingfinanzierungen
Die Deutschen Bürgschaftsbanken
Rückgarantien des Bundes und der Länder
Die Deutschen Bürgschaftsbanken
Bürgschaft Direkt (BoB)
Bürgschaften der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
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