Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Rahmen des Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes – Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) Vorhaben des kommunalen Straßenbaus. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen 50 Prozent und 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an den Landesbetrieb Mobilität.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG