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💰 Zuschuss

Wiederaufbau RLP 2021 – Private, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften sowie andere Einrichtungen

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
aufbauhilfe@isb.rlp.de
📞
06131 61721444
🔗
isb.rlp.de
🔗
wiederaufbau.rlp.de
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ssp-client.isbrlp-online.de

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren Ihnen als Privatperson, Verein, Stiftung, Religionsgemeinschaft oder andere Einrichtung finanzielle Hilfen zur Beseitigung von Schäden infolge des Hochwassers und Starkregens am 14.7.2021 und 15.7.2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier. Sie bekommen die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für die Reparatur oder für den Wiederaufbau. Die restlichen 20 Prozent müssen Sie selbst aufbringen (Eigenanteil). Die Kosten der Reparatur von wesentlichen, funktionsbezogenen Einrichtungsgegenständen werden Ihnen als Verein, Stiftung, anerkannte Religionsgemeinschaft oder andere Einrichtung erstattet, sofern die Neubeschaffung den Wert der Sachen bei Schadeneinritt nicht übersteigt. Bei der dann notwendigen Neubeschaffung („neu für alt“) werden normalerweise 30 Prozent abgezogen. Die Schäden müssen mindestensEUR5.000 beziehungsweise bei VereinenEUR2.000 betragen (Bagatellgrenze). Die Schadenshöhe wird durch ein Gutachten ermittelt. Reichen Sie bitte Ihren Antrag online über das Self Service Portal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausgaben zur Beseitigung von Schäden

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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