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💰 Zuschuss

Wiederaufbau RLP 2021 – Hausrat von Privathaushalten

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
aufbauhilfe@isb.rlp.de
📞
06131 61721444
🔗
isb.rlp.de
🔗
ssp-client.isbrlp-online.de

Zielgruppen

sozial

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren finanzielle Hilfen zum Wiederaufbau für Betroffene des Hochwassers und Starkregens am 14.7.2021 und 15.7.2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier. Sie bekommen als Wohungseigentümerin und Wohnungseigentümer oder als Mieterin und Mieter die Förderung, um Ihren beschädigten Hausrat vollständig zu erneuern. Zum Hausrat zählen Möbel, Geräte und sonstige Bestandteile einer Wohnungseinrichtung, soweit sie zur Haushalts- und Lebensführung notwendig sind und nicht über den angemessenen Bedarf hinausgehen. Sie bekommen die Förderung als Pauschale. Die Höhe der Pauschale beträgt Bei Wohngemeinschaften gelten die vorgenannten Pauschalen entsprechend. Sind nur Teile Ihres Hausrats zerstört, wird von den genannten Beträgen ein entsprechender Abschlag vorgenommen. Die Schäden an Ihrem Hausrat müssen mindestensEUR5.000 betragen (Bagatellgrenze). Reichen Sie bitte Ihren Antrag online über das Self Service Portal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Privathaushalte, vor allem Wohungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer oder Mieterinnen und Mieter.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Rechtsgrundlagen

§ 53 der

§ 44 LHO

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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