•Im Unternehmen müssen Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Mittel in Höhe der beantragten Beteiligung zur Verfügung stehen (Kapitalparität).
•Beschäftigungsintensive Vorhaben müssen den regionalen Arbeitsmarkt erheblich entlasten. Dabei wird die Schaffung von zumindest zehn Dauerarbeitsplätzen vorausgesetzt.
•Das Vorhaben muss in einer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte des Unternehmens durchgeführt werden.