•Das Vorhaben muss in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden.
•Mit der Maßnahme darf nicht vor dem 3. Februar 2015 begonnen worden sein.
•Umschuldungen von Krediten sind von der Förderung ausgeschlossen.
•Das Land Rheinland-Pfalz stellt den Kommunen weitere Mittel über das Kreditprogramm für Investitionen zur Instandsetzung, Modernisierung und Errichtung von Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung. Das