Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Saarland unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei der Stärkung Ihrer wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis und der Verbesserung Ihrer Bonität. Dies geschieht mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) durch die Gewährung von Nachrangdarlehen. Insbesondere als junges technologie- und innovationsorientiertes Unternehmen, das sich in der Markteintrittsphase befindet, profitieren Sie von dieser Förderung. Sie bekommen die Förderung für wenn die Finanzierung im Zusammenhang mit der Entwicklung, zum Beispiel Existenzgründung, einer Erweiterung des Geschäftsbetriebs oder der Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis und Liquidität Ihres Unternehmens steht. Sie erhalten die Förderung als langfristiges Nachrangdarlehen. Die Höhe Ihres Darlehens beträgt normalerweise zwischen mindestensEUR25.000 und maximalEUR1 Million. Dies gilt je Antragstellerin oder Antragsteller. Die Laufzeit Ihres Darlehens beträgt bis zu 10 Jahre bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme schriftlich an die Saarländische InvestitionskreditbankAG(SIKB).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Landwirtschaft – Liquiditätssicherung
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Bildungskredit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Forstwirtschaft
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Landwirtschaft – Liquiditätssicherung
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Bildungskredit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Forstwirtschaft
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)