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Wiederverwendung von Fondsmitteln aus demEFRENachrangdarlehensfonds Saarland I nach Ablauf der Förderperiode 2014–2020

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
unternehmen@sikb.de
📞
0681 30330
📞
0681 3033100
🔗
www.sikb.de

Zielgruppen

jugendregional

Fördergebiet

Saarland

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Saarland unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei der Stärkung Ihrer wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis und der Verbesserung Ihrer Bonität. Dies geschieht mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) durch die Gewährung von Nachrangdarlehen. Insbesondere als junges technologie- und innovationsorientiertes Unternehmen, das sich in der Markteintrittsphase befindet, profitieren Sie von dieser Förderung. Sie bekommen die Förderung für wenn die Finanzierung im Zusammenhang mit der Entwicklung, zum Beispiel Existenzgründung, einer Erweiterung des Geschäftsbetriebs oder der Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis und Liquidität Ihres Unternehmens steht. Sie erhalten die Förderung als langfristiges Nachrangdarlehen. Die Höhe Ihres Darlehens beträgt normalerweise zwischen mindestensEUR25.000 und maximalEUR1 Million. Dies gilt je Antragstellerin oder Antragsteller. Die Laufzeit Ihres Darlehens beträgt bis zu 10 Jahre bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme schriftlich an die Saarländische InvestitionskreditbankAG(SIKB).

Besonderheiten & Hinweise

•Sie sind antragsberechtigt als
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden
•Voraussetzung für die Antragstellung ist die Vorlage eines tragfähigen Unternehmenskonzeptes, dessen Umsetzung eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und damit auch der Wirtschaft
•Die Finanzierung des gesamten Vorhabens muss sichergestellt sein. Die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag muss erwartet werden können.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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