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💰 Zuschuss

Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
referat.e1@wirtschaft.saarland.de
📞
0681 5014181
📞
014-2020
🔗
www.saarland.de

Zielgruppen

forschungregional

Fördergebiet

Saarland

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareMobilität & LogistikProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Saarland fördert mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur. Als Gemeinde oder Gemeindeverband bekommen Sie die Förderung für folgende Maßnahmen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses wird auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt. Damit können Sie 70 Prozent einer finanziellen Unterdeckung ausgleichen. Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Erstellung eines regionalen Entwicklungskonzepts durch Dritte maximal EUR 25.000, für Planungs- und Beratungsleistungen maximal EUR 50.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, aber auch juristische und natürliche Personen, deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•1. Zuwendungen werden nur für im Saarland vorgenommene Vorhaben gewährt, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Förderung noch nicht begonnen worden ist.
•2. Nach der Bewilligung der Mittel muss mit dem Vorhaben unverzüglich begonnen werden.
•3. Eine Förderung wird nicht gewährt, wenn das Infrastrukturvorhaben nicht die erforderlichen planungs-, bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen besitzt. Gleiches gilt, wenn

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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referat.e1@wirtschaft.saarland.de
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0681 5014181
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