Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Saarland unterstützt Sie als Träger einer staatlich anerkannten Altenpflegeschule bei der Sicherstellung des Schulbetriebs. Sie bekommen die Förderung für die Personal- und Sachkosten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgtEUR330,00 monatlich je Schülerin und Schüler. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG