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💰 Zuschuss

Förderung staatlich anerkannter Altenpflegeschulen (Altenpflegeschule-Richtlinie)

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@soziales.saarland.de
📞
0681 50100
📞
0681 5013397

Zielgruppen

frauenjugendsozial

Fördergebiet

Saarland

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Saarland unterstützt Sie als Träger einer staatlich anerkannten Altenpflegeschule bei der Sicherstellung des Schulbetriebs. Sie bekommen die Förderung für die Personal- und Sachkosten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgtEUR330,00 monatlich je Schülerin und Schüler. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Träger staatlich anerkannter Altenpflegeschulen mit Sitz im Saarland.
•Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
•Eine Förderung erfolgt nur, wenn ein Ausbildungsplatz nicht bereits aufgrund anderer Bestimmungen oder Vereinbarungen finanziert wird.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@soziales.saarland.de
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0681 50100
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0681 5013397

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