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💰 Zuschuss

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Ergänzende Regelungen

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
Referat.B3@wirtschaft.saarland.de
📞
0681 5014532
📞
0681 5014159
🔗
www.saarland.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Saarland

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Saarland unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei Investitionsvorhaben, wenn Ihr gewerbliches Unternehmen in einem ausgewiesenen strukturschwachen Fördergebiet liegt. Das sind das C-Fördergebiet und das D-Fördergebiet mit unterschiedlichen Förderquoten. Sie bekommen die Förderung für Investitionen, die Sie erhalten die Förderung normalerweise als Zuschuss zu Ihren förderfähigen Investitionskosten. Die Investitionsbeihilfen werden Ihnen nach folgenden Höchstsätzen gewährt: Im C-Fördergebiet erhalten Sie Im D-Fördergebiet erhalten Sie Wenn Sie Investitionen zur Schaffung eines Dauerarbeitsplatzes tätigen, so müssen Sie für die Förderfähigkeit grundsätzlich von einer maximalen Investitionssumme vonEUR500.000 pro solchen Arbeitsplatz ausgehen. Im Falle einer Ansiedlung ist eine maximale Investitionssumme vonEUR750.000 pro geschaffenen Dauerarbeitsplatz förderfähig. Wenn Sie mit Ihrer Investition einen Dauerarbeitsplatz sichern wollen, dann ist grundsätzlich eine maximale Investitionssumme vonEUR250.000 je gesicherten Dauerarbeitsplatz förderfähig. Für Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft erhalten Sie Ihr Investitionsvolumen muss mindestensEUR25.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens mit den entsprechenden Formularen an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Für den Landkreis St. Wendel sowie den Saarpfalz-Kreis, die außerhalb desGRW-Gebiets liegen, gelten andere Bestimmungen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäßKMU-Definition derEUmit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland. In den C-Fördergebieten des Landes und bei Investitionsvorhaben zur Besc
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Unter anderem sind folgende Bereiche laut Koordinierungsrahmen derGRWvon der Förderung ausgeschlossen:
•Beachten Sie darüber hinaus bitte die Regelungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
•2.1 Die Förderfähigkeit von Investitionsvorhaben bestimmt sich nach Nummer 2.3 und 2.4 des Koordinierungsrahmens derGRW.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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