Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Saarland unterstützt Sie bei Einzelprojekten zum Schutz, zur Erhaltung und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes, des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art Ihres Vorhabens zwischen maximal 10 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR5.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
§ 44 LHO
Richtlinie Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)