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💰 Zuschuss

Zentrales Technologieprogramm Saar

Staatskanzlei Saarland

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 50%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
referat.c2@wirtschaft.saarland.de
📞
0681 5013800
📞
0681 5011788
🔗
www.saarland.de

Zielgruppen

forschungregional

Fördergebiet

Saarland

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Saarland unterstützt Sie als Unternehmen bei innovativen und erfolgversprechenden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben). Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erhalten Sie die Förderung für folgende Projekte: Auf Grundlage der De-minimis-Verordnung sind folgende Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) förderfähig: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe senden Sie Ihren Projektvorschlag vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, das die Fördertauglichkeit prüft. Wenn die Vorprüfung positiv ausfällt, reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ebenfalls bei dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind bei Vorhaben auf Grundlage der
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Öffentliche und gemeinnützige Unternehmen sowie sonstige institutionell geförderte Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
•Gefördert werden nur die in Nr. 3 der Richtlinie benannten Vorhaben, soweit vor deren Beginn ein formeller schriftlicher Antrag gemäß Artikel 6 Nr. 2 derAGVOgestellt wurde. Es können nur Ausgaben/Kost
•Antragsteller müssen alle notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung und Umsetzung der zur Förderung beantragten Vorhaben erfüllen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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