Staatskanzlei Saarland
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 50%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Saarland unterstützt Sie als Unternehmen bei innovativen und erfolgversprechenden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben). Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erhalten Sie die Förderung für folgende Projekte: Auf Grundlage der De-minimis-Verordnung sind folgende Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) förderfähig: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe senden Sie Ihren Projektvorschlag vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, das die Fördertauglichkeit prüft. Wenn die Vorprüfung positiv ausfällt, reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ebenfalls bei dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG