Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Saarland fördert Sie als Fischereiverband, -verein oder -genossenschaft bei fischereidienlichen Maßnahmen. Sie erhalten die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei besonderem Landesinteresse kann Ihnen eine 100-Prozent-Finanzierung bewilligt werden. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR500,00. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG