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💰 Zuschuss

Förderung von Forschung und Infrastuktur an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
referat.c3@wirtschaft.saarland.de
📧
Referat.C2@wirtschaft.saarland.de
📧
Referat.C3@wirtschaft.saarland.de
📞
0681 5017306
📞
0681 5011788
🔗
www.saarland.de

Zielgruppen

forschunginternationalregional

Fördergebiet

Saarland

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Saarland fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) die Bildung von fachlichen und regionalen Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten, die Schaffung einer modernen Forschungsinfrastruktur sowie die Stärkung des Innovationspotenzials saarländischer außerhochschulischer Forschungseinrichtungen und der Hochschulen. Sie bekommen die Förderung für folgende Projekte: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Personal- und Gemeinkosten. Die Höhe der Förderung beträgt für Richten Sie Ihren Antrag bitte sowohl schriftlich als auch per E-Mail an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Referat C/3. Als Hochschule richten Sie Ihren Antrag für ein wissenschaftliches Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bitte sowohl schriftlich als auch per E-Mail an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Referat C/2.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Die Bewilligung von Fördermitteln setzt eine gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens voraus. Der Antrag muss die zur Beurteilung der Angemessenheit und Notwendigkeit der Förderung erforderlichen A
•Mit der Durchführung des Projektes darf vor einer Bewilligung der Mittel nicht begonnen werden. Die Bewilligungsbehörde kann in begründeten Fällen Abweichungen zulassen. Abweichend hiervon können auch
•Die Zuwendung setzt voraus, dass die außerhochschulischen Forschungseinrichtungen und die Hochschulen im Projekt nicht wirtschaftlich tätig sind,d.h.unabhängige Forschung und Entwicklung durchführen u

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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