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💰 Zuschuss

Starter Stipendium Saar

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
referat.b1@wirtschaft.saarland.de
📞
0681 5011717
🔗
gruenden.saarland

Zielgruppen

frauenkultur

Fördergebiet

Saarland

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Saarland unterstützt Ihr neu gegründetes Start-up mit neuartigem, schnell skalierbarem Geschäftsmodell, wenn es über ein hervorgehobenes Markt- und Wachstumspotenzial verfügt und damit ein besonders positiver Effekt für den Wirtschaftsstandort Saarland zu erwarten ist. Der Innovationsgehalt Ihrer Gründung muss dabei nicht technologieorientiert sein, er kann vielmehr auch im digitalen, kreativen oder besonders nachhaltigen Bereich liegen. Sie bekommen die Förderung zur Finanzierung Ihrer Personalkosten sowie der sonstigen Ausgaben, die mit der weiteren Konzeptionierung und Realisierung Ihrer Gründung verbunden sind. Hierzu gehört vor allem die erfolgreiche Markteinführung des Produkts oder der Dienstleistung. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für längstens 12 Monate. Die Höhe des Zuschusses beträgt monatlich pauschalEUR1.500 je Gründerin und Gründer. Wenn Sie das Unternehmen in einem Team gegründet haben, können bis zu 2 in der Geschäftsführung tätige Gründerinnen und Gründer die Förderung bekommen. Die Förderhöchstsumme beträgt dann je UnternehmenEUR36.000. Das Förderverfahren ist dreistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Bewerbung im Rahmen der jeweils aktuellen Bewerbungsrunde beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie ein. In der letzten Phase werden die aussichtsreichsten Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Pitch, also einer Präsentation ihrer Neugründung, in das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie eingeladen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen gemäßKMU-Definition derEUmit Sitz im Saarland, deren Gründungsdatumlaut Gewerbe- oderHandelsregisteranmeldungnicht länger als 18 Monate zurückliegt.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•(1) Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben gewährt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden. Das zu fördernde Vorhaben muss der Bewilligungsbehörde mittels Meilenste
•(2) Die Zuwendung kann nur gewährt werden, wenn die Gründer/-innen nicht zeitgleich andere personenbezogene Leistungenbzw.Stipendien in der Gründungsphase in Anspruch nehmen, wiez.B.das Exist-Gründers
•(3) Ein gleichzeitig bestehendes Beschäftigungsverhältnis im Hauptberuf sowie zeitgleich ausgeübte entgeltliche Nebentätigkeiten im Umfang von mehr als zehn Stunden pro Woche stehen einer Förderung en

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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referat.b1@wirtschaft.saarland.de
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