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💰 Zuschuss

Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II)

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@innen.saarland.de
📞
0681 50100
📞
0681 5012146
🔗
www.saarland.de

Zielgruppen

behinderte

Fördergebiet

Saarland

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Saarland fördert Sie als finanzschwache Kommune bei Ihren Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, abhängig von der Finanzschwäche und der jeweiligen Zahl der Schülerinnen und Schüler. Ihr Investitionsvolumen beträgt mindestensEUR40.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, die das Kriterium der Finanzschwäche erfüllen (gemäß abgestimmtem Modell), sowie deren Unternehmen mit ausschließlich kommunaler Beteiligung.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•5.1 Es gelten die Bestimmungen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und der dazu abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern sowie die Verwaltungsvorschriften zu § 44 Land
•5.2 Investitionen können gefördert werden, wenn sie nach dem 30. Juni 2017 begonnen wurden (§ 13Abs.1 Satz 1 KInvFG).
•Vor dem 1. Juli 2017 begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Maßnahmen können gefördert werden, wenn es sich um selbstständige Abschnitte eines laufenden Vorhabens handelt (§ 13Abs.1 Satz 2 KInvFG).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@innen.saarland.de
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0681 50100
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0681 5012146
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