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💰 Zuschuss

Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL)

Ministerium für Bildung und Kultur (MBK)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 10%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@denkmal.saarland.de
📞
+49 681 501 248-0
📞
+49 681 501 248
🔗
www.saarland.de

Zielgruppen

kultur

Fördergebiet

Saarland

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Saarland unterstützt Sie bei Maßnahmen für die Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Landesförderung beträgt normalerweise höchstens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstensEUR10.000 je Maßnahme. Wenn Ihre Maßnahme aus Drittmitteln (beispielsweise der Deutschen Stiftung Denkmalschutz) gefördert wird, aber nur mit einer Kofinanzierung des Landes ausfinanziert werden kann, richtet sich der Fördersatz der Landesförderung nach der Höhe der erforderlichen Kofinanzierung. Eine Vollfinanzierung ist in Ausnahmefällen und nur dann möglich, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR500,00. Sie bringen einen Eigenanteil von normalerweise 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben auf. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Landesdenkmalamt.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•5.1 Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses ist:
•5.2 Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn mit der Maßnahme nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides beziehungsweise nach Erteilung der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn begonnen wird.
•5.3 Es können nur Kulturdenkmäler gefördert werden, deren Standort sich im Saarland befindet.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@denkmal.saarland.de
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+49 681 501 248-0
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