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🤝 Beteiligung

Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@swgmbh.de
📞
0681 30330
📞
0681 3033100

Zielgruppen

forschungfrauen

Fördergebiet

Saarland

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) unterstützt innovative und technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Unternehmen. Sie stellt in Zusammenarbeit mit anderen Investoren Ihnen Beteiligungskapital zur Verfügung, mit dem Sie vor allem die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte finanzieren sollen. Es werden Innovationsvorhaben gefördert für Sie erhalten die Förderung normalerweise als stille Beteiligung. Eine offene Beteiligung können Sie nur im Einzelfall und in Kombination mit einer stillen Beteiligung bekommen. Normalerweise müssen Sie die Beteiligung nicht mit Sicherheiten unterlegen. Je nach Bedarf stehen zwischenEUR125.000 undEUR2 Millionen pro Technologieunternehmen zur Verfügung. Die stille Beteiligung ist normalerweise auf eine Laufzeit von 10 Jahren begrenzt. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an Ihre Hausbank. Diese leitet den Antrag an die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) weiterleitet. Sie können aber auch den Antrag direkt an die SWG richten.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Technologieunternehmen (TU), die nicht älter als 10 Jahre sind und die Kriterien derKMU
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Beteiligungen der SWG enthalten in der Regel keine Subventionen und sind mit Fördermitteln kombinierbar. Sofern in Ausnahmefällen doch Subventionen anfallen, wird dem Unternehmen ein entsprechender Be

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@swgmbh.de
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0681 30330
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0681 3033100

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