Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Züchtervereinigung bei der Durchführung züchterischer Aufgaben und hiermit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderpauschale wird unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs der Tätigkeit der anerkannten Züchtervereinigung je im Zuchtbuch eingetragenes Zuchttier festgelegt. Anträge richten Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG