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💰 Zuschuss

Förderung der Tierzucht

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind in Bayern niedergelassene Züchtervereinigungen, die nach Tierzuchtrecht staatlich anerkannt sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Personal- und Sachausgaben werden als notwendige Ausgaben anerkannt, wenn sie vergleichbare Ausgaben staatlicher Stellen nicht übersteigen und nach Art und Umfang der Tätigkeit der Züchtervereinigunge
4.1 Anlegen und Führen von Zuchtbüchern,

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareLandwirtschaftTourismus & Gastro

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Züchtervereinigung bei der Durchführung züchterischer Aufgaben und hiermit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderpauschale wird unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs der Tätigkeit der anerkannten Züchtervereinigung je im Zuchtbuch eingetragenes Zuchttier festgelegt. Anträge richten Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG