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💰 Zuschuss

Förderung von Gründungen aus den saarländischen Hochschulen

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 50%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
poststelle@wirtschaft.saarland.de
📞
0681 50100
📞
0681 5011649

Zielgruppen

forschungfrauenjugendregional

Fördergebiet

Saarland

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Saarland unterstützt Sie als Hochschule beziehungsweise Technologietransferstelle bei Maßnahmen zur Verbesserung des Unternehmergeistes an Hochschulen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Sie bekommen die Förderung für Sie erhalten die Förderung in Form eines Zuschusses. Aus denEFRE-Mitteln erhalten Sie maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind saarländische Hochschulen beziehungsweise Technologietransferstellen mit Sitz im Saarland.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•5.1 Kriterien für die Auswahl der Vorhaben
•Maßgeblich für die Auswahl der Vorhaben durch die Bewilligungsbehörde ist deren Beitrag zur Verbesserung der Gründungsintensität im Saarland.
•5.2 Vorzeitiger Vorhabenbeginn

Rechtsgrundlagen

§ 44 der

Richtlinie Richtlinie zur Förderung von Gründungen aus den saarländischen Hochschulen 1

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Kontakt

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poststelle@wirtschaft.saarland.de
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0681 50100
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0681 5011649

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