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💰 Zuschuss

Landesprogramm „Jugend in Arbeit“

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
Ref_F3@soziales.saarland.de
📞
0681 50100
📞
0681 5013397
🔗
www.saarland.de

Zielgruppen

frauenjugendmigrantenregionalsozial

Fördergebiet

Saarland

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Saarland unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Sie bekommen die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für eine Beratungsfachkraft bis zuEUR55.000 je Jahr und Vollzeitstelle und zusätzlich bei Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für eine fachpraktische Anleitung bis zu maximalEUR50.000 und für eine Lehrkraft bis zuEUR60.000 jeweils je Jahr und Vollzeitstelle. Richten Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz beziehungsweise existierender Zweigstelle/Niederlassung im Saarland.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Die Maßnahmen tragen zu den Handlungsfeldern „Berufliche Ausbildung“ sowie „Arbeitsuchende aktivieren und Unterbeschäftigte in den Blick nehmen“ der saarländischen Strategie zur Fachkräftesicherung „Z
•Voraussetzung für die Förderung des Landes ist eine einvernehmliche Abstimmung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFG) sowie den jeweiligen Kooperations-bzw.Kofina
•Das bezuschusste Personal muss über eine ausreichende Qualifikation verfügen im Hinblick auf die Beratung und Förderung von Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen. Die Maßnahmenträger müssen Erfahrunge

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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Ref_F3@soziales.saarland.de
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0681 50100
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0681 5013397
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