Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Saarland unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Sie bekommen die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für eine Beratungsfachkraft bis zuEUR55.000 je Jahr und Vollzeitstelle und zusätzlich bei Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für eine fachpraktische Anleitung bis zu maximalEUR50.000 und für eine Lehrkraft bis zuEUR60.000 jeweils je Jahr und Vollzeitstelle. Richten Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG