Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Im Rahmen des Landesprogramms „Arbeit für das Saarland (ASaar)“ unterstützt das Saarland Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen für langzeitarbeitslose Erwachsene (Ü25) mit Vermittlungshemmnissen im Rechtskreis Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGBII). Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten des Betreuungs- und Anleitungspersonals sowie der Beratungsfachkräfte. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme. Richten Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG