Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Saarland unterstützt Sie bei Maßnahmen zur beruflichen (Wieder-)Eingliederung von Frauen sowie von sozialraumorientierten Präventionsnetzwerken zur Stärkung von Familien und Kindern. Sie bekommen die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschuses ist abhängig von der Art der Maßnahme. Richten Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
§ 44 Landeshaushaltsordnung
Richtlinie Landesarbeitsmarktprogramm „Frauen in Arbeit – Familien stärken“ – Fördergrundsä