Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 85%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung neuer, vorbildhafter Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit (Kooperationsprojekte). Zu den Aufgabenbereichen der interkommunalen Kooperationsprojekte gehören insbesondere Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgtEUR50.000 je Kooperationsprojekt, jedoch maximal 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In besonders ausgewiesenen Fördergebieten mit besonderem Handlungsbedarf ist eine erhöhte Zuwendung bis zuEUR90.000 möglich. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR5.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über die Rechtsaufsichtsbehörde an die örtlich zuständige Regierung.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG