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💰 Zuschuss

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Saarland – Weiterbildung

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 40%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
referat.f6@wirtschaft.saarland.de
📞
0681 5013800
📞
0681 5013810
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www.demografie-netzwerk-saar.de
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weiterbildungsberatung-saar.de

Zielgruppen

frauensozial

Fördergebiet

Saarland

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Saarland fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ Vorhaben aus dem Bereich Weiterbildung. Mitfinanziert werden folgende Förderaktivitäten im spezifischen Ziel d) Unterstützung von Unternehmen im Wandel und Weiterbildung von Beschäftigten zur Unterstützung der Fachkräftesicherung: Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Der maximale Beteiligungssatz desESF+ beträgt bis zu 40 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben. Das Antragsverfahren ist zweistufig und bereits abgeschlossen. Zur Ermittlung geeigneter Projektträgerinnen und Projektträger wurde im 1. Schritt zur Abgabe einer Interessenbekundung aufgerufen. Für positiv bewertete Interessenbekundungen waren Anträge an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie zu richten.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Zuwendungsvoraussetzung für die unten beschriebenen Förderaktivitäten sind die in diesen Fördergrundsätzen festgelegten Bestimmungen sowie die Einhaltung der
•festgelegten Förderbestimmungen.
•Im spezifischen Ziel d) des Programms des Saarlandes Europäischer Sozialfonds plus (ESF+) in der Förderperiode 2021–2027 im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ sind folgende Förderaktiv

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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referat.f6@wirtschaft.saarland.de
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